Die
Behandlungspflege kann im eigenen Haushalt oder auch im Haushalt der Familie im
Rahmen der Krankenpflege durchgeführt werden.
Das ist immer dann der Fall, wenn
der Arzt dies für erforderlich hält und eine ärztliche Verordnung vorliegt. So
wird die Behandlungspflege als notwendige Mitarbeit bei der ärztlichen
Behandlung gesehen.
Auch zur Vermeidung von Krankenhausaufenthalten kann die Behandlungspflege durch den Arzt bestimmt werden. Auch im Falle, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Krankenkasse diese Leistung nicht genehmigt, kann auf Wunsch des Patienten die Leistung erbracht werden. Die Kosten werden dann privat in Rechnung gestellt.
Sozialstation Buchloe-Germaringen-Pforzen e.V.
Am Alten Eisplatz 1
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