Körperbezogene
Pflegemaßnahmen sind Leistungen der Pflegeversicherung für pflegebedürftige
Menschen.
Dazu gehören:
Die
nachfolgenden Leistungen beschreiben verrichtungsbezogene Leistungen für
Pflegebedürftige in Bayern.
Dabei sind den jeweiligen Leistungskomplexen die
Leistungsart und die Leistungsinhalte zugeordnet. Mit den
ausgewiesenen Vergütungen eines Leistungskomplexes sind alle vertraglichen
Leistungen incl. der Vor- und Nachbereitung abgegolten.
Anfahrtspauschale 6:00 bis 21:00 Uhr 6,10 €
Anfahrtspauschale 21:01 bis 5:59 Uhr 8,73 €
LK |
Beschreibung |
Einschränkungen |
Punkte |
Preis |
1a |
Lagern
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max. 1x je Hausbesuch abrechenbar |
50 |
4,06 € |
1b |
Hilfe beim An- und Auskleiden
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Nicht abrechenbar, wenn lediglich für denToilettengang z.B. Hose/Unterhose herunter-/hinaufgezogen wird |
50 |
4,06 € |
1c |
An- und Ablegen von Körperersatzstücken sowie von Stützkorsetten
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40 |
3,24 €
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1d |
Mundpflege und Zahnpflege oder Zahnprothesenpflege
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50 |
4,06 €
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1e |
Rasieren einschließlich Gesichtspflege
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50 |
4,06 € | |
1f |
Kämmen
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Nicht Legen von Frisuren, Haare waschen oder schneiden |
20 |
1,62 € |
1g |
Haarwäsche
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nicht mit LK 1f abrechenbar
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100 |
8,11 € |
1h |
Nagelpflege / Fingernägel schneiden
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keine medizinische und kosmetische Nagelbehandlung |
40 |
3,24 €
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1i |
Nagelpflege / Fußnägel schneiden
|
keine medizinische und kosmetische Nagelbehandlung |
50 |
4,06 € |
1k |
Hautpflege
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nicht abrechenbar bei Hautpflege als Bestandteil von LK 1e oder LK 5 |
50 |
4,06 € |
1l |
Entsorgung von Ausscheidungen oder Inkontinenzartikeln
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nicht mit LK 5 abrechenbar nicht lediglich Bestätigung der Spültaste der Toilette! |
20 |
1,62 € |
2a |
Teilkörperwäsche
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90 |
7,30 € |
2b |
Ganzkörperwäsche
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nicht mit LK 2a abrechenbar
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250 |
20,28 € |
3 |
Transfer Anleitung, Unterstützung und/oder vollständige Übernahme bei Ortsveränderungen des Pflegebedürftigen oder Anleitung dazu innerhalb der Wohnung, die zur Durchführung der Leistungen der Grundpflege oder der Leistungen LK 10a oder LK 10b notwendig sind. Dazu gehören, ggf. unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel, z.B.:
|
pro Besuch 1x abrechenbar nicht abrechenbar, wenn der Pflegebedürftige selbständig in der Lage ist, einen Ortswechsel durchzuführen oder dies von Angehörigen vollständig übernommen wird nicht abrechenbar, wenn lediglich Begleitung / Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen beim Ortswechsel erbracht wird |
40 |
3,24 € |
4a |
Mundgerechtes Herrichten der Nahrung und Getränke
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nicht Kochen |
50 |
4,06 € |
4b |
Hilfe beim Essen und Trinken incl. mundgerechtes Herrichten der Nahrung
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nicht mit LK 4a abrechenbar bei der selben Mahlzeit |
250 |
20,28 € |
4c |
Hilfe beim Trinken als alleinige Leistung
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1x pro Besuch abrechenbar, unabhängig vom individuellen
Trinkbedarf des Pflegebedürftigen nicht mit LK 4a und LK 4b abrechenbar kein Kochen von Tee o.ä. |
30 |
2,43 € |
4d |
Verabreichung von Sondennahrung
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In Einzelfällen bei gesondertem Hausbesuch, bei dem ausschließlich Sondennahrung gegeben wird, kann die 1,5-fache Vergütung abgerechnet werden. |
80
120 |
6,49 €
9,73 € |
5 |
Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung (einschl. zugeh. An-/Auskleiden)
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nicht in Verbindung mit LK 1 k abrechenbar, soweit die Hautpflege ausschließlich im Intimbereich erbracht wird |
100 |
8,11 € |
6 |
Hilfestellung beim Verlassen und/oder Wiederaufsuchen der Wohnung
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nicht mit LK 7 abrechenbar 1x je Besuch abrechenbar |
70 |
5,68 € |
7 |
Begleitung bei Aktivitäten
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nicht mit LK 6 abrechenbar reine Fahrdienste können nicht abgerechnet werden
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600 |
48,66€ |
8 |
Beheizen der Wohnung
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nicht abrechenbar bei Zentralheizung bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt ist die Vergütung nur 1x abrechenbar |
90 |
7,30 € |
9 |
Stundensatz Hauswirtschaftliche Versorgung für nachfolgende Leistungen
Für die in den Leistungskomplexen 8, 10a, 11a, 11b, 12a, 12b, 13 und 14 genannten Tätigkeiten können auf Wunsch der/des Versicherten anstelle der entsprechenden Leistungskomplexgebühren die Zeitaufwände abgerechnet werden. Dieser Leistungskomplex umfasst die Reinigung der von den Pflegebedürftigen üblicherweise genutzten Wohnräume und die Entsorgung des Abfalls. |
Nicht abrechenbar, wenn bei der Durchführung von Grundpflege die dazu erforderliche Ver- und Entsorgung der Waschutensilien, Trennung und Entsorgung des Abfalls oder die Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches anfällt.
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je Stunde
je angefangene 5 Minuten |
33,48 €
2,79 € |
10a |
Wechseln der Bettwäsche
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nicht mit LK 10b abrechenbar |
80 |
6,49 € |
10b |
Bettenmachen / Wechseln von Teilen der Bettwäsche
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nicht mit LK 10a abrechenbar
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50 |
4,06 € |
11a |
Waschen der Wäsche und Kleidung des Pflegebedürftigen
Die notwendigen Tätigkeiten können auf mehrere Tage pro Woche verteilt werden. |
1x wöchentlich abrechenbar 2x wöchentlich bei absoluter
Wenn die Wäsche von der Wäscherei schrankfertig geliefert wird, kann lediglich LK 11b abgerechnet werden. |
300 |
24,33 € |
11b |
Einräumen der Wäsche und Kleidung des Pflegebedürftigen
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nicht mit LK 11a abrechenbar |
50 |
4,06 € |
12a |
Vorratseinkauf
Die notwendigen Tätigkeiten können auf mehrere Tage pro Woche verteilt werden. |
1x wöchentlich abrechenbar nicht mit LK 12b abrechenbar |
200 |
16,22 € |
12b |
Besorgung
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1x je Hausbesuch abrechenbar nicht mit LK 12a abrechenbar |
50 |
4,06 € |
13 |
Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
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1x pro Tag abrechenbar nicht bei „Essen auf Rädern“ oder sonstigen Fertiggerichten abrechenbar |
300 |
24,33 € |
14 |
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
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höchstens 3x täglich abrechenbar |
100 |
8,11 € |
15a |
Erstbesuch
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nur bei
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900 |
81,10 € |
15b |
Anpassung der Pflegeplanung
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200 |
16,22 € |
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16 |
Stundensatz Grundpflege Auf Wunsch des Pflegebedürftigen oder seines gesetzlichen Betreuers können Leistungen nach Leistungskomplexen und/oder nach Zeitaufwand abgerechnet werden. Im Rahmen der Zeitvergütung abrechnungsfähig ist die Anwesenheitszeit der Pflegedienstmitarbeiter beim Pflegebedürftigen vor Ort von der Ankunft an der Wohnungstür bis zum Verlassen der Wohnung. Hierbei sind Zeiten zu berücksichtigen, in denen Leistungen der Grundpflege, der häuslichen Betreuung und der hauswirtschaftlichen Versorgung erbracht werden. Die Dauer der SGB XI Leistungszeiten im Sinne des § 6 Abs. 7 wird separat dokumentiert. Der Beginn und das (rechnerische) Ende des Gesamteinsatzes gemäß SGB XI (nicht Beginn und Ende der einzelnen Leistungen) werden auf dem Leistungsnachweis dokumentiert. Um Doppelzahlungen zu vermeiden, bleiben Leistungen der häuslichen Krankenpflege zeitlich unberücksichtigt. |
Zeitaufwand, der bereits über andere Kostenträger abgerechnet oder Zeitaufwand, der in unbezahlten Zeiten der Pflegekräfte erbracht wurde, ist über diesen LK nicht mehr abrechenbar |
je Stunde
je angefangene 5 Minuten |
61,92 €
5,16 €
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17 |
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen Anleitung und Begleitung bei verschiedenen Aktivitäten der Freizeitgestaltung wie z.B. unterhaltende Beschäftigung Biographie gestützte Aktivierung, Versorgung von Haustieren, Besuch von Veranstaltungen Organisation und Gestaltung von gemeinsamen Festen, Ausflügen Besuch von Veranstaltungen aller Art, Anleitung bei Haushaltsaktivitäten (Knopf annähen, Schuhbänder austauschen…) Soweit mehrere Pflegebedürftige gleichzeitig versorgt werden, ist der Zeitanteil nur anteilig berechenbar. Bestehen mit dem für die/den jeweiligen Pflegebedürftigen zuständigen Sozialhilfeträger zur Sicherstellung der Betreuungsleistungen abweichende Regelungen, sind diese vorrangig anzuwenden. |
je Stunde
je angefangene 5 Minuten
|
46,44 €
3,87 € |
Sozialstation Buchloe-Germaringen-Pforzen e.V.
Am Alten Eisplatz 1
86807 Buchloe
Telefon: 08241 4160
Fax: 08241 1346
E-Mail:
info@sozialstation-buchloe.de
verwaltung@sozialstation-buchloe.de
Montag bis Freitag von
08:30 bis 13 Uhr