Entlastungsleistungen für Plegepersonen

Entlastungsleistungen für Pflegepersonen

Pflegende Angehörige und Pflegepersonen sollen durch zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung entlastet und der Verbleib der zu betreuenden Menschen in der häuslichen Umgebung gesichert werden. Der berechtigte Personenkreis verfügt pro Monat über einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einsetzbar für:

  • Unterstützung im Haushalt (z. B. bei der hauswirtschaftlichen Versorgung)
  • Unterstützung bei allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags
  • Unterstützung bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen
  • Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen
 

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