Pflegebedürftig

Pflegegrade für Pflegebedürftige

Pflegebedürftige erhalten je nach Schwere der Beeinträchtigung ihrer Selbständigkeit oder ihrer Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad).
Der jeweilige Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt.

Für die Einschätzung der Schwere der Pflegebedürftigkeit stellen die Gutachter des MDK jeweils das Ausmaß fest, in dem Pflegebedürftige Hilfe durch andere Personen benötigen. Das Ergebnis ist die Einstufung in einen der nachfolgend aufgeführten fünf Pflegegrade.

Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung

Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigung

Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung

Pflegegrad 4
schwerste Beeinträchtigung

Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

 

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