Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Macht eine private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege.

Die wichtigsten Infos zur Verhinderungspflege

  • Kosten bis zu 1.612 Euro werden von der Pflegekasse übernommen
  • Die Verhinderungspflege kann 42 Tage pro Jahr beansprucht werden
  • Man kann die Kosten rückwirkend erstattet bekommen
  • Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege zur Hälfte weiterbezahlt
  • Man benötigt mind. Pflegegrad 2 und muss mind. 6 Monate in der eigenen Wohnung versorgt worden sein, um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben
  • Der Leistungsbetrag kann zusätzlich um bis zu 806 € auf insgesamt bis zu 2.418 € pro Kalenderjahr aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege erhöht werden.
 

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